BEG-Förderung: Bis zu 70% Zuschuss!
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Hauptförderprogramm für Wärmepumpen in Deutschland. Seit 2024 wurden die Konditionen deutlich verbessert.
Basis-Fördersatz: 25%
Jede förderfähige Wärmepumpe erhält mindestens 25% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (max. 30.000 € pro Wohneinheit).
Geschwindigkeitsbonus: +20%
Bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung gibt es zusätzlich 20% Bonus. Wichtig: Die alte Heizung muss mindestens 20 Jahre alt sein.
Einkommensbonus: +30%
Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten weitere 30% Bonus. Nachweis: Einkommenssteuerbescheid der letzten 2 Jahre.
Effizienzbonus: +5%
Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (R290, CO₂) oder besonders hoher Effizienz (JAZ > 4,5) erhalten 5% Extra-Bonus.
Maximale Förderung
25% (Basis) + 20% (Geschwindigkeit) + 30% (Einkommen) + 5% (Effizienz) = 70% Gesamtförderung!
Bei 30.000 € förderfähigen Kosten sind das 21.000 € Zuschuss. Die Eigenkosten betragen nur noch 9.000 €.
Ergänzungskredit: KfW 270
Zusätzlich zum BEG-Zuschuss kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden:
- Kreditbetrag: bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
- Zinssatz: ab 2,46% effektiv p.a. (Stand: Dez 2024)
- Laufzeit: 4-10 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
Besonders attraktiv für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die die Eigenkosten nicht vollständig stemmen können.
Regionale Förderprogramme
Bayern: Bayerisches Modernisierungsprogramm
- Zusätzlich zur BEG: 2.500 € Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
- Antrag: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus
- Bis zu 1.500 € Zusatzförderung für besonders effiziente Wärmepumpen
- Antrag: L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)
Nordrhein-Westfalen: progres.nrw
- Bis zu 4.000 € Extra-Zuschuss für innovative Wärmepumpen-Systeme
- Antrag: Bezirksregierung Arnsberg
Kommunale Programme
Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Zuschüsse. Beispiele:
- München: 1.000 € für Wärmepumpen mit Ökostrom-Vertrag
- Hamburg: 500 € für Wärmepumpen im Bestand
- Stuttgart: 750 € bei gleichzeitiger PV-Anlage
Tipp: Bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung (Klimaschutz-Abteilung) nachfragen!
Förderfähige Kosten – Was ist eingeschlossen?
- ✅ Wärmepumpe inkl. Speicher
- ✅ Installation & Montage
- ✅ Demontage der Altanlage
- ✅ Hydraulischer Abgleich
- ✅ Heizungsoptimierung (Heizkörper-Tausch, Rohrleitungsdämmung)
- ✅ Fachplanung & Energieberatung (max. 50% der Beratungskosten)
Nicht förderfähig: Eigenleistung, Mehrwertsteuer (bei Vorsteuerabzug), bereits begonnene Maßnahmen
Antragstellung Schritt-für-Schritt
1. Energieberater beauftragen (optional, aber empfohlen)
Ein zertifizierter Energieberater (BAFA-Liste) hilft bei der Antragstellung und stellt sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Kosten: 800-1.200 € (zu 50% förderfähig).
2. Angebote einholen
Mindestens 2-3 Angebote von Fachbetrieben einholen. Wichtig: Angebote müssen folgendes enthalten:
- Genaue Typenbezeichnung der Wärmepumpe
- JAZ (Jahresarbeitszahl) oder SCOP-Wert
- Kältemittel-Art
- Bestätigung über hydraulischen Abgleich
3. Antrag bei BAFA stellen
Wichtig: Antrag MUSS vor Auftragsvergabe/Vertragsunterzeichnung gestellt werden!
- Online-Portal: www.bafa.de
- Dokumente hochladen: Angebote, Energieberater-Bestätigung, Eigentümernachweis
- Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen
4. Zuwendungsbescheid abwarten
Erst nach Erhalt des positiven Bescheids darf die Maßnahme beauftragt werden. Vorher unterschriebene Verträge führen zur Ablehnung!
5. Maßnahme durchführen
Installation durch qualifizierten Fachbetrieb. Frist: Fertigstellung innerhalb von 36 Monaten nach Zuwendungsbescheid.
6. Verwendungsnachweis einreichen
Nach Fertigstellung:
- Rechnungen & Zahlungsnachweise einreichen
- Fachunternehmererklärung (Bestätigung der fachgerechten Installation)
- Fotos der installierten Anlage
7. Auszahlung
Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung binnen 4-6 Wochen.
Häufige Fehler vermeiden
- ❌ Antrag zu spät gestellt → Vertrag erst nach Zuwendungsbescheid!
- ❌ Falsche Wärmepumpe gewählt → Nur Geräte aus der BAFA-Liste sind förderfähig
- ❌ Hydraulischer Abgleich vergessen → Ist Pflicht für Förderung
- ❌ Unvollständige Unterlagen → Alle Rechnungen & Nachweise müssen eingereicht werden
Fazit: Förderung optimal ausschöpfen
Mit der richtigen Kombination aus BEG-Förderung, KfW-Kredit und regionalen Programmen können bis zu 75% der Investitionskosten abgedeckt werden. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung zahlen sich aus!
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