💰 Förderung

Förderungen für Wärmepumpen 2025: Der komplette Überblick

📅 10. Dez 2024⏱️ 5 Min
💰

BEG-Förderung: Bis zu 70% Zuschuss!

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das Hauptförderprogramm für Wärmepumpen in Deutschland. Seit 2024 wurden die Konditionen deutlich verbessert.

Basis-Fördersatz: 25%

Jede förderfähige Wärmepumpe erhält mindestens 25% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (max. 30.000 € pro Wohneinheit).

Geschwindigkeitsbonus: +20%

Bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung gibt es zusätzlich 20% Bonus. Wichtig: Die alte Heizung muss mindestens 20 Jahre alt sein.

Einkommensbonus: +30%

Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen unter 40.000 € erhalten weitere 30% Bonus. Nachweis: Einkommenssteuerbescheid der letzten 2 Jahre.

Effizienzbonus: +5%

Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (R290, CO₂) oder besonders hoher Effizienz (JAZ > 4,5) erhalten 5% Extra-Bonus.

Maximale Förderung

25% (Basis) + 20% (Geschwindigkeit) + 30% (Einkommen) + 5% (Effizienz) = 70% Gesamtförderung!

Bei 30.000 € förderfähigen Kosten sind das 21.000 € Zuschuss. Die Eigenkosten betragen nur noch 9.000 €.

Ergänzungskredit: KfW 270

Zusätzlich zum BEG-Zuschuss kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit beantragt werden:

  • Kreditbetrag: bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
  • Zinssatz: ab 2,46% effektiv p.a. (Stand: Dez 2024)
  • Laufzeit: 4-10 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren

Besonders attraktiv für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die die Eigenkosten nicht vollständig stemmen können.

Regionale Förderprogramme

Bayern: Bayerisches Modernisierungsprogramm

  • Zusätzlich zur BEG: 2.500 € Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
  • Antrag: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Baden-Württemberg: Klimaschutz-Plus

  • Bis zu 1.500 € Zusatzförderung für besonders effiziente Wärmepumpen
  • Antrag: L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)

Nordrhein-Westfalen: progres.nrw

  • Bis zu 4.000 € Extra-Zuschuss für innovative Wärmepumpen-Systeme
  • Antrag: Bezirksregierung Arnsberg

Kommunale Programme

Viele Städte und Gemeinden bieten eigene Zuschüsse. Beispiele:

  • München: 1.000 € für Wärmepumpen mit Ökostrom-Vertrag
  • Hamburg: 500 € für Wärmepumpen im Bestand
  • Stuttgart: 750 € bei gleichzeitiger PV-Anlage

Tipp: Bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung (Klimaschutz-Abteilung) nachfragen!

Förderfähige Kosten – Was ist eingeschlossen?

  • ✅ Wärmepumpe inkl. Speicher
  • ✅ Installation & Montage
  • ✅ Demontage der Altanlage
  • ✅ Hydraulischer Abgleich
  • ✅ Heizungsoptimierung (Heizkörper-Tausch, Rohrleitungsdämmung)
  • ✅ Fachplanung & Energieberatung (max. 50% der Beratungskosten)

Nicht förderfähig: Eigenleistung, Mehrwertsteuer (bei Vorsteuerabzug), bereits begonnene Maßnahmen

Antragstellung Schritt-für-Schritt

1. Energieberater beauftragen (optional, aber empfohlen)

Ein zertifizierter Energieberater (BAFA-Liste) hilft bei der Antragstellung und stellt sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Kosten: 800-1.200 € (zu 50% förderfähig).

2. Angebote einholen

Mindestens 2-3 Angebote von Fachbetrieben einholen. Wichtig: Angebote müssen folgendes enthalten:

  • Genaue Typenbezeichnung der Wärmepumpe
  • JAZ (Jahresarbeitszahl) oder SCOP-Wert
  • Kältemittel-Art
  • Bestätigung über hydraulischen Abgleich

3. Antrag bei BAFA stellen

Wichtig: Antrag MUSS vor Auftragsvergabe/Vertragsunterzeichnung gestellt werden!

  • Online-Portal: www.bafa.de
  • Dokumente hochladen: Angebote, Energieberater-Bestätigung, Eigentümernachweis
  • Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen

4. Zuwendungsbescheid abwarten

Erst nach Erhalt des positiven Bescheids darf die Maßnahme beauftragt werden. Vorher unterschriebene Verträge führen zur Ablehnung!

5. Maßnahme durchführen

Installation durch qualifizierten Fachbetrieb. Frist: Fertigstellung innerhalb von 36 Monaten nach Zuwendungsbescheid.

6. Verwendungsnachweis einreichen

Nach Fertigstellung:

  • Rechnungen & Zahlungsnachweise einreichen
  • Fachunternehmererklärung (Bestätigung der fachgerechten Installation)
  • Fotos der installierten Anlage

7. Auszahlung

Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung binnen 4-6 Wochen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Antrag zu spät gestellt → Vertrag erst nach Zuwendungsbescheid!
  • Falsche Wärmepumpe gewählt → Nur Geräte aus der BAFA-Liste sind förderfähig
  • Hydraulischer Abgleich vergessen → Ist Pflicht für Förderung
  • Unvollständige Unterlagen → Alle Rechnungen & Nachweise müssen eingereicht werden

Fazit: Förderung optimal ausschöpfen

Mit der richtigen Kombination aus BEG-Förderung, KfW-Kredit und regionalen Programmen können bis zu 75% der Investitionskosten abgedeckt werden. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung zahlen sich aus!

💡 Professionelle Installation sichern!

WP Installation 24 vermittelt qualifizierte Fachbetriebe, die alle Förder-Anforderungen erfüllen – bundesweit! Jetzt anfragen →