Was sind F-Gase?
F-Gase (fluorierte Treibhausgase) sind synthetische Kältemittel, die in Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt werden. Zu den häufigsten F-Gasen gehören:
- R410A – bisher Standard in Wärmepumpen
- R32 – neuere Alternative mit geringerem GWP
- R134a – in Kfz-Klimaanlagen
- R404A – in Gewerbekälteanlagen
Das Problem: F-Gase haben ein extrem hohes Global Warming Potential (GWP) – also Treibhauspotenzial. R410A hat z.B. ein GWP von 2.088, d.h. es ist 2.088-mal klimaschädlicher als CO₂.
Die F-Gase-Verordnung: Ziele & Zeitplan
Die EU hat 2014 die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 erlassen, um den Einsatz klimaschädlicher Kältemittel schrittweise zu reduzieren. 2024 wurde eine Verschärfung (EU 2024/573) beschlossen:
Stufenplan (Phase-Down)
- 2015: Reduktion auf 100% (Baseline)
- 2018: 63%
- 2021: 45%
- 2024: 31%
- 2027: 24%
- 2030: 15%
Das bedeutet: Bis 2030 dürfen nur noch 15% der 2015 genutzten F-Gas-Menge in Verkehr gebracht werden. Die Preise für F-Gase steigen massiv.
Verbote für neue Geräte
- Ab 2025: Verbot von R410A in neuen Wärmepumpen unter 12 kW
- Ab 2027: Verbot für alle neuen Mono-Split-Klimageräte mit GWP > 750
- Ab 2032: Komplettes Verbot von F-Gasen mit GWP > 150 in neuen Wärmepumpen
Welche Kältemittel sind die Zukunft?
1. Natürliche Kältemittel
R290 (Propan):
- GWP: nur 3 (fast klimaneutral!)
- Hervorragende thermodynamische Eigenschaften
- Nachteil: brennbar (A3-Klassifizierung) → Besondere Sicherheitsanforderungen
R744 (CO₂):
- GWP: 1 (Definition von "klimaneutral")
- Ideal für Hochtemperatur-Anwendungen
- Nachteil: Hoher Betriebsdruck (bis 120 bar) → Spezielle Komponenten
R717 (Ammoniak):
- Hauptsächlich in Industriekälte
- GWP: 0
- Nachteil: Giftig → Nur für Profianwendungen
2. Synthetische Low-GWP-Kältemittel
R32:
- GWP: 675 (deutlich besser als R410A mit 2.088)
- Bereits weit verbreitet
- Übergangs-Lösung bis zu natürlichen Kältemitteln
Anforderungen für Installateure
Der Umgang mit F-Gasen erfordert zwingend den Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutzV (Chemikalien-Klimaschutzverordnung):
Sachkundekategorien
- Kategorie I: Montage, Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Stilllegung von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
- Kategorie II: Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsystemen
- Kategorie III: Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Hochspannungsschaltanlagen
- Kategorie IV: Dichtheitskontrolle an stationären Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Brandschutzsystemen
Die Prüfung umfasst theoretische und praktische Teile und muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Besonderheiten bei brennbaren Kältemitteln (R290)
Für Propan sind zusätzliche Schulungen erforderlich:
- Explosionsschutz
- Füllmengen-Begrenzungen
- Leckage-Erkennung
- Raum-Anforderungen (Mindestgröße, Lüftung)
Praktische Konsequenzen für Betriebe
1. Bestandsanlagen
Bereits installierte Wärmepumpen mit R410A dürfen weiter betrieben und gewartet werden. Jedoch:
- Kältemittel-Nachfüllung wird teurer (Preissteigerung 300-500% seit 2020)
- Dichtheitsprüfungen sind Pflicht (jährlich bei Anlagen > 5 t CO₂-Äquivalent)
- Dokumentation aller Arbeiten im Anlagenbuch
2. Neuanschaffungen
Beim Kauf neuer Wärmepumpen sollten Betriebe auf zukunftssichere Kältemittel achten:
- ✅ R290-Geräte bevorzugen (wenn Raumgröße ausreichend)
- ✅ CO₂-Wärmepumpen für Hochtemperatur-Anwendungen
- ⚠️ R32 nur als Übergangslösung
- ❌ R410A meiden
Fazit: Paradigmenwechsel in der Kältetechnik
Die F-Gase-Verordnung zwingt die Branche zu einem fundamentalen Wandel. Natürliche Kältemittel sind die Zukunft – aber sie erfordern neue Qualifikationen, Werkzeuge und Sicherheitskonzepte.
Installateure sollten jetzt handeln:
- Sachkundenachweis für A3-Kältemittel erwerben
- Werkzeug-Ausstattung für Propan beschaffen
- Kunden proaktiv über zukunftssichere Lösungen beraten
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